Allgemeine Reisebedingungen Snow and Fun Club Apache Wiesweiler e. V.

Nachfolgende Reisebedingungen werden durch mündliche, schriftliche oder Reiseanmeldung über das Online-Anmeldeverfahren als verbindlich anerkannt.
 
1. Anmeldung:
 
Die Reiseanmeldung ist für den Reiseteilnehmer nach Eingang der Reiseanmeldung und einer Anzahlung, sofern in der Ausschreibung vermerkt, bei uns rechtsverbindlich. Der Anmelder garantiert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, durch den Snow and Fun Club Apache Wiesweiler e. V. (SFCA) zustande. Mündliche Vertragsabschlüsse sind daneben möglich.
 
Der Anmelder ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen und damit auch für alle Zahlungsverpflichtungen und die Übermittlung aller relevanten Reiseinformationen an durch ihn angemeldete Reiseteilnehmer verantwortlich.
 
Mit der Anmeldung werden unsere Reisebestimmungen von allen angemeldeten Teilnehmern verbindlich anerkannt.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, sowie eine DSV-Unfallversicherung.
 
 
2. Leistungen:
 
Grundlage des vertraglichen Leistungsumfanges ist die offizielle Ausschreibung sowie deren Inhalt. Geringe Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
 
Nebenabreden, Abänderungen und besondere Vereinbarungen sind sowohl vom Teilnehmer als auch vom SFCA schriftlich zu bestätigen.
 
Unterkunft
Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Unterkunft besteht nicht. Den Anweisungen der Reiseleitung bei der Verteilung der Quartiere ist Folge zu leisten.
 
Betreuung
Ein Rechtsanspruch auf Betreuung, Unterricht, Führung o.a. besteht nicht. Die Teilnahme an dortigen, örtlichen Veranstaltungen ist freigestellt. Soweit Betreuer eingestellt werden, haben sie die Aufgabe, die Reiseteilnehmer, soweit am Reiseort zulässig, bei der Ausübung des Sports und dessen Vorbereitung zu unterrichten und zu begleiten.

Der Anschluss an eine betreute Gruppe erfolgt allerdings auf Risiko des Teilnehmers. Eine Haftung des Betreuers oder von uns wird ausgeschlossen.
 
 
3. Preise:
 
Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand bei der Ausschreibung und sind erst mit Vertragsabschluss, bzw. der Anmeldebestätigung, verbindlich. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Erhöhung des Reisepreises berechtigt.
 
Dies gilt auch wenn es auf Grund von Währungsschwankungen zu Preisänderungen gegenüber der Ausschreibung kommen sollte.
 
 
4. Zahlung:
 
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung, sofern dies in der Ausschreibung gefordert ist, fällig und zahlbar.
Die Zahlung des vollen Reisepreises muss, sofern in der Ausschreibung keine anderen Fristen oder Zahlungsmodalitäten genannt sind, bis 14 Tage vor der Abfahrt bei uns eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Auf dem Überweisungsträger sind Reiseziel bzw. Fahrtenname, Termin und der Name des Anmelders bzw. des Teilnehmers anzugeben.
 
Termine / Aufenthaltsdauer
Ohne anders lautende schriftliche Bestätigung durch uns finden die Reisen nur zu den angegebenen Terminen statt. Verlängerungsmöglichkeiten müssen angefragt werden, setzen in der Regel jedoch eigene An- und Abreise voraus.
 
 
5. Rücktritt / Umbuchungen:
 
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Maßgebend ist der Posteingangsstempel oder eine entsprechende Bestätigung der Kenntnisnahme durch die Reiseleitung des SFCA.
Der Reisende ist für den Fall des Rücktritts jedoch verpflichtet, sämtliche dem Reiseveranstalter hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen.
 
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
 
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten (Ausschreibung) bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Reiseziel oder Abreiseort einfindet.
 
Sofern in der Reiseausschreibung nicht reisespezifisch ausgeschrieben, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person:

• bis 43 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 10% des Reisepreises,
• ab 42 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 50% des Reisepreises,
• ab 14 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 70% des Reisepreises,
• ab 7 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 90% des Reisepreises,
• ab 1 Tage vor Reise- bzw. Kursbeginn 100% des Reisepreises.

Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein Bearbeitungsentgelt von Euro 25,- pro Person verlangen, soweit wir nicht eine höhere Entschädigung nachweisen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen, sowie dessen bestimmt, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Erforderlich ist, dass die Änderungen und Umbuchungen überhaupt durchführbar sind.
 
 
6. Haftung:
 
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen ausdrücklich als solcher vermittelter und gekennzeichneter Fremdleistungen.

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für Reisegepäck übernehmen wir keine Haftung.
 
 
7. Mitwirkungspflicht:

Bei Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer zur Mitwirkung bei der Behebung und zur sofortigen Anzeige des Schadens beim jeweiligen Reiseleiter verpflichtet. Eventuelle Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
Eventuelle Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende bei uns schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Reise verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Reiseende.
 
8. Reiseabsage, Kündigung und Rücktritt des Veranstalters:

Wird bei einer Reise die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, eine Busreise in eine Pkw-Reise umzuwandeln oder die Reise ganz oder Teile der Reise kurzfristig, spätestens jedoch 14.Tage vor Reiseantritt abzusagen. Wir informieren selbstverständlich zeitnah, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
 
Bei Absage der gesamten Reise sind wir verpflichtet, den Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Streiks u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Irgendwelche Ersatzansprüche sind in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmachung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

Mitnahme und Konsum von Drogen führen zum sofortigen Reiseausschluss.
 
 
9. Pass- und Devisenbestimmungen:

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pass-, Devisen- und sonstigen Einreise- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.
 
 
10. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Reisebedingungen. Das gleiche gilt für die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages.
 
 
Vertragspartner und Reiseveranstalter

Snow and Fun Club Apache Wiesweiler e.V.
Walter-Sommer-Str. 12
67657 Kaiserslautern